Verkaufs- und Lieferbedingungen
Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Allgemeines
Für die Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden gelten ausschließlich unsere nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Nebenabreden sowie Zusagen von Vertretern bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Mit diesen Lieferbedingungen in Widerspruch stehende Einkaufsbedingungen unserer Kunden haben nur Gültigkeit, wenn wir uns mit denselben ausdrücklich schriftlich einverstanden erklären.
2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend, wenn sie nicht ausdrücklich und unter Angabe einer Frist verbindlich abgegeben werden. Irrtum bleibt vorbehalten.
3. Aufträge
a) Für alle Aufträge ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung allein maßgebend.
b) Qualitative Verbesserungen und Änderungen, die sich aus Fertigungsgründen als notwendig erweisen, sind uns auch während der Laufzeit eines Auftrages gestattet.
c) Aufträge nach uns übergebenen Zeichnungen, Skizzen oder sonstigen Angaben werden in patent-, muster- und markenrechtlicher Hinsicht auf die Gefahr des Auftraggebers ausgeführt. Wenn durch die Ausführung solcher Bestellungen Eingriffe in fremde Schutzrechte verübt werden, trägt der Auftraggeber jeden uns durch den Eingriff erwachsenden Schaden.
4. Lieferung
Eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist tritt ein, wenn der Besteller seine Verpflichtungen nicht einhält oder wenn durch unvorhergesehene oder außergewöhnliche Ereignisse in unserem Werk oder bei unseren Vorlieferanten, insbesondere bei behördlichen Maßnahmen oder Schwierigkeiten bei der Rohstoffbeschaffung, die Durchführung des Auftrages verzögert wird. Bei Lieferfristüberschreitungen können keine Ansprüche gestellt werden.
Als höhere Gewalt anzusehende Ereignisse wie Naturkatastrophen, Krieg, Metallverarbeitungsverbote etc. geben uns das Recht, vom Auftrag zurückzutreten. Versand erfolgt immer auf die Gefahr des Empfängers. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald ihm die Versandbereitschaft der Ware mitgeteilt ist, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Werkes.
5. Beanstandungen und Gewährleistung
a) Beanstandungen werden nur innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware berücksichtigt.
b) Wenn sich Beanstandungen als begründet erweisen, wird kostenlos Ersatz geliefert, wenn die fehlerhaften Stücke zurückgegeben werden.
c) Weitergehende Ansprüche wie Wandlung, Minderung oder Schadenersatz werden ausgeschlossen.
d) Aus einer mangelhaften Teillieferung kann der Besteller keine Rechte bezüglich der übrigen Teilmengen herleiten.
e) Für Mängel der Lieferung haften wir unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche gegen uns oder unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen wie folgt:
Wir haften nur für Mängel, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Gefahrübergang nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, mangelhafter Ausführung oder ungeeigneter bzw. fehlerhafter Baustoffe auftreten und die die Brauchbarkeit der Lieferung ausschließlich oder erheblich beeinträchtigen. Festgestellte Mängel müssen uns unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Die Haftung beschränkt sich darauf, dass wir den Mangel nach unserer Wahl durch Nachbesserung, Ersatz der unbrauchbaren Teile oder Neulieferung beseitigen.
Ansprüche sind ausgeschlossen
– wenn seitens des Bestellers eigenmächtige Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten an der beanstandeten Lieferung vorgenommen wurden oder
– wenn und solange der Besteller die ihm obliegenden Vertragspflichten, insbesondere Zahlungsverpflichtungen, nicht erfüllt hat oder
– wenn der Mangel auf natürliche Abnützung zurückzuführen ist oder nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, unsachgemäßer Anbringung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel bzw. mangelhafter Bau- oder Montagearbeiten ohne unser Verschulden entstanden ist.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
a) Unsere Preise gelten ausschließlich Porto und Verpackung ab Werk, rein netto, zuzüglich Mehrwertsteuer.
b) Verpackungs- und Versandkosten werden billigst berechnet.
c) Bei Aufträgen unter EUR 25 Netto-Warenwert erfolgt ein Zuschlag von 5 €.
d) Preisänderungen bei Aufträgen mit einer Laufzeit von mehr als drei Monaten bleiben vorbehalten.
e) Unsere Preise sind für Nachbestellungen unverbindlich.
f) Jede Gefahr geht auf den Käufer über, soweit die Lieferung unser Werk verlässt oder dem Käufer bei uns zu Verfügung steht.
g) Reparatur- und Montagekosten sind rein netto zahlbar.
Handelt es sich um Aufträge mit einem Gesamtpreis von über 5.000 €, so ist die Zahlung wie folgt zu leisten:
1/3 bei Erhalt unserer Auftragsbestätigung
1/3 bei Meldung der Versandbereitschaft
1/3 30 Tage nach Rechnungsdatum netto.
Der Kunde ist berechtigt, jeweils von den ersten beiden Dritteln 2% Skonto abzuziehen, wenn die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung bzw. nach Meldung der Versandbereitschaft bei uns eingehen. Der Restbetrag kann ebenfalls innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum unter Abzug von 2% Skonto bezahlt werden.
Bei Zielüberschreitungen werden Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugschadens bleibt vorbehalten.
Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher vom Lieferer nicht anerkannter Gegenansprüche des Bestellers ist nicht statthaft – ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.
7. Eigentumsvorbehalt
a) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller bestehenden und künftigen Forderungen unser Eigentum. Eine Verfügung über die von uns gelieferten Waren außerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftbetriebes, z.B. Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist dem Abnehmer untersagt.
b) Bei der Saldoziehung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die Forderung aus dem Saldo.
c) Die im Falle einer Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen Dritte entstehenden Forderungen ebenso wie seinen Anspruch auf Herausgabe auf Grund vorbehaltenen Eigentums, tritt der Besteller hiermit unwiderruflich schon jetzt sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.
d) Unser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf durch Be- oder Verarbeitung bzw. Verbindung entstandene Sachen, die als für uns hergestellt gelten und an denen wir mit der Be- oder Verarbeitung oder Verbindung Eigentum bzw. Miteigentum nach dem Wertanteil der Vorbehaltsware im Zeitpunkt der Bearbeitung erlangen, ohne dass es hierzu noch einer besonderen Rechtshandlung bedarf und dass für uns daraus Verpflichtungen entstehen. Wir sind uns mit dem Besteller über diesen Sicherungseigentumserwerb einig, ebenso darüber, dass der Kunde die durch Umbildung neuen Sachen für uns bis auf Widerruf unentgeltlich verwahrt. Soweit durch eine Be- oder Verarbeitung bzw. Verbindung neue Sachen entstehen, an denen der Besteller Alleineigentum erwirbt, sind wir und der Besteller uns darüber einig, dass auch wir an diesen Sachen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus unserer Geschäftsverbindung herrührenden, auch künftig erst entstehenden Forderungen, Eigentum erlangen. Die Übergabe an uns wird durch die hiermit getroffene Vereinbarung ersetzt, dass der Besteller auf Widerruf diese neuen Sachen für uns unentgeltlich verwahrt.
Der Käufer tritt im Voraus an den Verkäufer seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte bzw. seine Geldforderungen an den neu entstehenden Sachen sowie seine aus Anlass der Bearbeitung der gelieferten Waren entstehenden Vergütungsansprüche gegen seinen Auftraggeber entsprechend dem Wertanteil der verarbeiteten Waren ab.
e) Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zu unseren Gunsten ausreichend gegen Feuer-, Bruch- und Wasserschaden sowie gegen Diebstahl zu versichern. Im Schadensfalle entstehende Sicherungsansprüche sind an uns abzutreten.
f) Wird die Ware beim Besteller gepfändet oder beschlagnahmt, hat er uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
8. Rücktrittsrecht
Wird nach Abschluss des Vertrages oder nach Lieferung der Ware festgestellt, dass der Besteller nicht kreditwürdig ist, oder tritt im Verlaufe der Vertragsabwicklung eine Minderung seiner Kreditwürdigkeit ein, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag oder zum Verlangen sofortiger Bezahlung gelieferter und von Vorauszahlung für noch zu liefernde Ware berechtigt.
9. Übertragbarkeit des Vertrages
Besteller und Lieferer dürfen ihre Vertragsrechte auf Dritte nur im gegenseitigen Einverständnis übertragen.
Kaufpreisforderungen und sonstige reine Geldansprüche sind frei übertragbar.
10. Reparaturen
Die Anlieferung von Reparaturgeräten muss frei erfolgen. Bei unfreien Sendungen kann die Annahme verweigert werden.
11. Rücksendungen zur Gutschrift werden nur angenommen, wenn vorher unser Einverständnis eingeholt wurde. Bei Warenrücksendungen ist stets unsere Rechnungsnummer anzugeben. Nur solche Geräte können zur Gutschrift zurückgenommen werden, die eine normale Ausführung darstellen und anderweitig verwendbar sind. Die Gutschriftshöhe richtet sich nach dem Zustand und der Wiederverwendbarkeit sowie den notwendigen Bearbeitungskosten.
12. Zeichnungen
Die in unseren Zeichnungen und Druckschriften angegebenen Maße und Gewichte sind unverbindlich jedoch so genau wie möglich. Änderungen und Irrtum bleiben vorbehalten.
Alle Urheberrechte verbleiben uns.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist für beide Teile Bottrop.